Guten Tag Herr Andrä,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Prinzipiell können Sie sich mit Zustimmung Ihrer Lebensgefährtin jederzeit als weiterer Grundstückseigentümer im Grundbuch eintragen lassen – dies ist auch bereits vor der Eheschließung möglich. Die von Ihnen geschilderte Erbfolge lässt sich unserer Einschätzung nach im Rahmen einer sogenannten Nacherbfolge im Grundbuch fixieren. Die Immobilie würde bei Tod Ihrer Ehefrau zunächst auf Sie (Vorerbe) übergehen. Bei Tod Ihrerseits geht der Nachlass dann auf zuvor festgelegte Nacherben, in Ihrem Falle auf die Erben Ihrer Ehefrau, über. Eine zwischenzeitliche Veräußerung der Immobilie durch Sie wäre dann nur mit Zustimmung der Nacherben möglich.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt und wir für die Aussagen keine Gewähr übernehmen können. Einzelheiten sind im Zweifelsfalle mit einem Fachjuristen zu besprechen.
Das Team der Casper & Lösche Immobilien GmbH
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